Ringstorff: MV ist mit IKEA um ein Einkaufserlebnis reicher

17 12 2007

Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff eröffnet morgen (Dienstag, 18.12.2007, 8.00 Uhr) das IKEA-Einrichtungshaus in der Hansestadt Rostock mit einem Grußwort. Darin heißt es unter anderem: “Einer der Werbesprüche von IKEA lautet: “Viel mehr als Du erwartest”. Und tatsächlich: Wer zu IKEA Rostock kommt, dessen Erwartungen werden mehr als erfüllt. Mit dem fast drei Hektar großen Einrichtungshaus ist Mecklenburg-Vorpommern um ein Einkaufserlebnis reicher und Rostock wird ein bisschen schwedischer.”

In seinem Grußwort verweist Ringstorff auf die innovativen Einrichtungskonzepte und die Umweltfreundlichkeit. Modernste Umwelttechnik werde eingesetzt, um Energie und Rohstoffe einzusparen. Fast die gesamte Dachfläche des Hauses sei mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüstet worden.

“In mehr als 30 Ländern ist der Möbelkonzern präsent. Wir freuen uns deshalb sehr, dass nun auch Mecklenburg-Vorpommern in der großen IKEA-Gemeinde vertreten ist. Rostock ist stolz auf seine in die Hansezeit zurückreichende Kaufmannstradition. Und wir sind die Region, in der die Wiegen der Kaufhauskonzerne Karstadt und Hertie standen.”

In seinem Grußwort gibt Ministerpräsident Ringstorff einen Rückblick auf ein “außergewöhnliches” Jahr 2007. Es sei das “Mecklenburg-Vorpommern-Jahr” mit Großereignissen wie dem G8-Gipfel in Heiligendamm und den zentralen Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit in Schwerin gewesen. Der wirtschaftliche Aufwärtstrend konnte fortgesetzt werden. Das Bruttoinlandsprodukt sei im ersten Dreivierteljahr um vier Prozent gestiegen - Platz 1 im Bundesvergleich. Die gute wirtschaftliche Entwicklung habe positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt gehabt. “Wir haben MV in den vergangenen Jahren zu einem modernen, leistungsfähigen Wirtschaftsstandort entwickelt. Hunderte Unternehmen haben sich angesiedelt - jetzt auch IKEA. Ich wünsche der Geschäftsleitung und den 200 Beschäftigten für die Zukunft viel Glück und weiteren unternehmerischen Erfolg.”




Geflügelpest in Brandenburg

16 12 2007

Sofortmaßnahmen im Landkreis Mecklenburg-Strelitz ergriffen

Am Nachmittag des 15. Dezember 2007 sind die Veterinärbehörden in Mecklenburg-Vorpommern über den Verdacht des Auftretens der Klassischen Geflügelpest vom Typ H5-N1 in einem kleinen privaten Hühnergeflügelbestand im Landkreis Oberhavel informiert worden. Danach handelt es sich um insgesamt elf Hühner, von denen fünf bereits verendet waren. Alle Tiere des Bestandes wurden zur Diagnostik eingesandt. Bei zwei Hühnern wurde der Erreger diagnostiziert. Mittlerweile hat das Friedrich-Löffler-Institut Insel Riems bestätigt, dass es sich um Geflügelpest H5-N1 des hoch pathogenen Typs handelt.
Daraufhin trat heute der Landeskrisenstab in Mecklenburg-Vorpommern zusammen, um in Abstimmung mit den Veterinärbehörden des betroffenen Landkreises sowie des Landes Brandenburg die notwendigen Maßnahmen festzulegen.
Nach amtlicher Feststellung hat die Brandenburger Behörde die sofortige amtstierärztliche Sperrung des betroffenen Bestandes veranlasst. Um die Ortslage Altglobsow ist ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet worden. Des Weiteren ist ein Beobachtungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometern festgelegt worden, das nach Mecklenburg-Vorpommerns auf das Gebiet des Landkreises Mecklenburg-Strelitz reicht.
Innerhalb des Beobachtungsgebietes auf Seiten Mecklenburg-Vorpommerns befinden sich keine Nutzgeflügelhaltungen. Um eine mögliche Ausbreitung des Erregers in angrenzende Nutzgeflügelbestände rechtzeitig zu erkennen, wurde in Abstimmung mit der Veterinärbehörde des Landkreises eine drei Kilometer breite Kontrollzone um das Beobachtungsgebiet herum eingerichtet. Innerhalb dieses Gürtels befinden sich nach erster Erhebung 54 private Geflügelhaltungen. In das Beobachtungsgebiet einschließlich der Kontrollzone sind die Gebiete der Gemeinden Strasen, Priepert, Wustrow und Diemitz vollständig einbezogen.
In den genannten Gemeindegebieten gilt laut Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburg-Strelitz ab heute das Aufstallungsgebot gemäß Geflügelpestverordnung ohne Ausnahmen. Demnach sind Nutzgeflügelbestände bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen zu halten und Seuchenschutzmaßnahmen einzuhalten. Insbesondere ist der Kontakt mit Wildvögeln zu unterbinden. Das Verbringen von Nutzgeflügel und Geflügelprodukten sowie von Geflügeldung und anderen in Kontakt mit Geflügel stehenden Stoffen aus den genannten Zonen heraus ist untersagt, ebenso Ausstellungen oder Messen von Zuchtgeflügel.
Im Zuge des landesweiten Monitorings der Hausgeflügel- und Wildvogelbestände, in das auch die jetzt betroffene Region einbezogen war, ist 2007 bislang kein Hinweis auf den Erreger gefunden worden. Da es sich beim südlichen Teil des Landkreises Mecklenburg-Strelitz um ein wald- und gewässerreiches Gebiet niedriger Besiedlungsdichte handelt, werden in die epidemiologischen Untersuchungen verstärkt Wildvögel aufgenommen.
Insbesondere Jäger, Förster sowie die Beschäftigten der Schifffahrts- und Wasserstraßenverwaltung sind aufgerufen, Auffälligkeiten bei Wild-, insbesondere Wassergeflügel sowie vermehrte Funde toter Wildvögel umgehend den Ordnungsbehörden zu melden. Die gegenwärtige Witterungslage ohne stärkere Fröste hält die Gewässer nach wie vor offen, der herbstliche Vogelzug ist beendet. Daher ist derzeit nur wenig Bewegung in der Vogelwelt festzustellen. Eine Beunruhigung der Wildvogelbestände sollte unbedingt vermieden werden.
Für Montag ist im Ministerium eine Beratung des Krisenstabes mit Vertretern der mit Wirtschafts- und Rassegeflügel befassten Verbände, der Tierseuchenkasse und des Landesverbandes der praktischen Tierärzte vorgesehen.
Für Rückfragen werden die Medienvertreter gebeten, bitte folgende Telefonnummer zu nutzen: 0170-9255055.

Ergänzende Information zur EU-Nomenklatur:
Das im Falle eines amtlich festgestellten Falls der Klassischen Geflügelpest nach einer EU-Entscheidung zu bildenden Restriktionsgebiet A umfasst nach Deutschem Seuchenrecht den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet. Die nach Europäischer Nomenklatur als Gebiet B bezeichnete Zone stimmt in ihrer Ausdehnung mit der im konkreten Fall festgelegten Kontrollzone überein.