Unser neues Portal Schwerin24.eu endlich online

21 01 2008
Die Jungs haben es geschafft. Nach einigen Startschwierigkeiten vor allem aufgrund von Serverproblemen ist es den Programmierern gelungen, unser neues Portal zu launchen. Vielen Dank Jungs, spitze!

Jetzt geht es endlich los und wir freuen uns schon auf eure aktive Mitarbeit, schreibt, kommentiert, bewertet und..und..und..

Im Namen des gesamten Teams wünsche ich euch allen viel, viel Spaß!

Über Feedback zum neuen Portal würden wir uns jederzeit freuen…Anregungen, Kritik, Verbesserungen etc. gerne dort im Gästebuch eintragen.

Wir hoffen Euch gefällt das neue Design und die zahlreiche neuen Angebote.
Also nicht vergessen: www.schwerin24.eu 

 




Noch freie Plätze für Theaterfahrt nach Prag

13 01 2008

Theaterinteressierte der Volkshochschule „Ehm Welk“ Schwerin unternehmen eine viertägige Busfahrt vom 29. Februar bis zum 3. März  nach Prag. Anlässlich des „Prager Kulturkaleidoskops“ besuchen Sie die Opern  „Rigoletto“ in der Staatsoper, „Carmen“ im Nationaltheater und „La clemenza di Tito“ im Prager Ständetheater. Außerdem sind noch eine Stadtrundfahrt und ein thematischer Stadtrundgang (auf den Spuren berühmter Komponisten) durch Prag geplant.

Nähere Informationen erhalten Sie in der VHS von Waltraud Gabsch, Tel. (0385) 5912716.
Ihre schriftliche Anmeldung schicken Sie bitte an die Volkshochschule, Puschkinstraße 13, 19055 Schwerin, oder per Fax (0385) 5912722 oder E-Mail an wgabsch@schwerin.de




Änderungen im Unterhaltsrechts

13 01 2008

Das Unterhaltsrecht wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) geändert. Kernstück des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetzes ist die Neuregelung der Höhe des Kindesunterhalts sowie des hierbei bedarfsmindernd zu berücksichtigenden Kindergeldes. Damit wird u. a. die Unterhaltsfestsetzung vereinfacht und die Förderung des Kindeswohls verfolgt.

Im Kindesunterhaltsrecht wird ein gesetzlicher Mindestunterhalt eingeführt. Das heißt, an die Stelle des bisherigen Regelbetrages tritt künftig der Mindestunterhalt. Dieser lehnt sich an den steuerlichen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (Kinderfreibetrag) an.

Dadurch werden nicht nur das seit 1998 geltende Unterhaltsgesetz und die Regelbetrag-Verordnung aufgehoben, sondern auch die bisherige unterschiedliche Höhe der Unterhalts- und Unterhaltsvorschusszahlungen zwischen alten und neuen Bundesländern.

Künftig hat nach Paragraph 1612 a BGB ein minderjähriges Kind von dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, Anspruch auf Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhaltes. Nach der Übergangsvorschrift des Einführungsgesetzes der Zivilprozessordnung beträgt der Mindestunterhalt im Sinne des Paragraphen 1612 a BGB ab dem 1. Januar monatlich:

- für die 1. Altersstufe (bis zum vollendeten 6. Lebensjahr)  279 Euro
- für die 2. Altersstufe ( 7. bis vollendetes 12. Lebensjahr)  322 Euro
- für die 3. Altersstufe (vom Beginn des 13. Lebensjahres)  365 Euro.

Die Anrechnung des Kindesgeldes wurde neu geregelt. Jetzt ist das auf das Kind entfallende Kindergeld zur Deckung seines Bedarfs einzusetzen, und zwar:
1. zur Hälfte, sofern ein Elternteil seine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Kind durch dessen Betreuung erfüllt (§1603 Abs. 3 S 2 BGB),
2. anderenfalls in voller Höhe.

Demnach sind nach der gegenwärtigen Rechtslage folgenden Zahlungen zu leisten:

- für die 1. Altersstufe 279 Euro – 77 Euro = 202 Euro
- für die 2. Altersstufe 322 Euro – 77 Euro = 245 Euro
- für die 3. Altersstufe 365 Euro – 77 Euro = 288 Euro.

Der bisherige Regelung, wonach die Anrechnung des Kindergeldes unterblieb, sofern der Unterhaltsverpflichtete außer Stande war, dem Kind Unterhalt in Höhe von 135 v. H. des jeweiligen Regelbetrags der jeweilige Altersstufe gemäß der Regelbetrag-Verordnung zu zahlen, wurde aufgehoben.

Unverändert bleibt, dass der Unterhalt einer höheren Altersstufe ab Beginn des Monats zu zahlen ist, in dem das betreffende Kind das jeweilige Lebensjahr vollendet.

Grundsätzlich wird aber darauf hingewiesen, dass bestehende Unterhaltstitel durch diese Gesetzesänderung nicht unwirksam werden. Sie behalten ihr volle Gültigkeit.

Unterhaltsvorschussgesetz vom Bundesgesetzgeber geändert
Jugendamt bietet nähere Erläuterung an

Im Zusammenhang mit der Unterhaltsrechtsreform hat der Bundestag das Erste Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (BGBl. I S. 3194) verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten zum 01. Januar 2008 ergeben sich für das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)  im Wesentlichen folgende Änderungen:

Die Höhe der Unterhaltsleistung ist für das gesamte Bundesgebiet einheitlich. In den alten Bundesländern bleibt die Höhe der Leistungen unverändert. In den neuen Bundesländern wurde der Betrag entsprechend angehoben. Der Mindestunterhalt, auf dem nunmehr auch im UVG abgestellt wird, beträgt für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 279 Euro und für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 322 Euro. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages ist das Kindergeld in voller Höhe (154 Euro) von der Unterhaltsleistung abzuziehen. Der Unterhaltsvorschusssatz beträgt demnach ab 1. Januar 2008 monatlich bundesweit für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 125 Euro und für Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 168 Euro.

Durch die Einfügung „oder Lebenspartner“ in Paragraphen 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG erfolgte gleichfalls die Klarstellung, dass bei den nach Lebenspartnerschaftsgesetz in Partnerschaft lebenden gleichgeschlechtlichen Elternteilen ein Anspruch auf die UV-Leistung nur besteht, wenn diese dauernd getrennt leben.

Sofern Bürgerinnen und Bürger nähere Erläuterungen oder Informationen zur Berechnung der Zahlung aus titulierten Unterhaltsverpflichtungen (Urteile, Urkunden, Vergleiche o. ä.) wünschen, stehen die Mitarbeiter des Sachgebietes Unterhalt, UVG, Beurkundungen des Amtes für Jugend, Schule, Sport und Freizeit zu folgenden Öffnungszeiten des Stadthauses zur Verfügung:

Montag           8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag         8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mitwoch           8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag     8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag            8.00 Uhr – 13.00 Uhr.




Industriegebiet Sacktannen erschlossen

27 11 2007

Seidel: Infrastruktur ist wesentlich verbessert

Am Montag ist in Schwerin der Erschließungsabschnitt des südöstlichen Bereichs des Gewerbegebietes Sacktannen feierlich eröffnet worden. “Damit ist eine deutliche Verbes­serung der infrastrukturellen Voraussetzungen in dem Indust­riegebiet erreicht worden”, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Montag vor Ort. Etwa 1.200 Meter Straße wurden gebaut. Dabei ist auch ein Gehweg entstanden, Leitungen für Strom, Wasser und Gas sind verlegt worden.

Das Wirtschaftsministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ludwigslust zudem parallel die Anbindung des Standortes an den überregionalen Verkehr umgesetzt. “Un­ternehmen müssen wettbewerbsfähig bleiben. Mit dem Aus­bau des Industriegebietes ist die Grundlage hierfür geschaffen worden. Darüber hinaus können bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Ziel muss es sein, den Standort noch weiter auszubauen. Es muss gelingen wissensbasierte Arbeitsplätze zu schaffen. Kreative Köpfe braucht unser Land. Hier liegt die Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns”, so Seidel.

Das Industriegebiet Sacktannen ist 47 Hektar groß. Etwa 40 Unternehmen mit rund 1.000 Beschäftigten haben sich dort angesiedelt. Vor allem Betriebe aus den Branchen Kabelpro­duktion, Kunststoffverarbeitung, Werkzeugbau sowie Werk­stätten für Behinderte sind im südöstlichen Teil von Sacktan­nen ansässig. Dazu gehören auch zwei der größten produzie­renden Unternehmen in Schwerin, das Prysmian-Kabelwerk mit 320 Beschäftigten und die Schoeller Arca Systems GmbH mit 160 Beschäftigten.

Das Wirtschaftsministerium hat das Vorhaben mit rund zwei Millionen Euro im Rahmen der Infrastrukturförderung der Ge­meinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirt­schaftsstruktur” gefördert.




Konferenz Baltic Gateway plus in Brüssel

11 11 2007

Schröder: Über MV schneller im Süden

Verstärkte Kooperation in der südlichen Ostsee, Ausbau der Hinterlandanbindungen und die Entwicklung neuer Logistikrouten im Nord-Süd-Korridor bis in den Mittelmeerraum - das sind die Forderungen der zweitägigen Abschlusskonferenz “Baltic Gateway plus”, die heute in Brüssel zu Ende ging. “Damit liegt Baltic Gateway plus voll auf der Linie unserer Politik”, sagte Sebastian Schröder, Staatssekretär im Verkehrsministerium.

“Wir glauben, dass von einer stärkeren Fokussierung der Politik auf den Seeverkehr alle Küstenregionen der südlichen Ostsee gemeinsam profitieren können”, so Schröder in Brüssel. “Wir sehen allein durch die zunehmende politische und wirtschaftliche Verflechtung Russlands mit der EU ein erhebliches Wachstumspotenzial im Seeverkehr und eine damit verbundene regionale Wertschöpfung.” Schröder sprach sich dafür aus, die wichtigen privaten Akteure mit an den Tisch zu holen. “Nur mit den Reedereien und der Logistikwirtschaft gemeinsam kann das gelingen.”

Die kürzesten Wege von Dänemark und Schweden über Berlin nach Tschechien, in die Slowakei und nach Österreich laufen über MV. “Dasselbe gilt auch für die Routen, die via München nach Oberitalien führen. Hier ist die Verbindung von Kopenhagen über Rostock-Gedser mehr als 150 Kilometer kürzer als die über Rodby-Puttgarden, das heißt über den Fehmarnbelt”, sagte Schröder.

Das EU-Projekt Baltic Gateway wurde bereits 2002 ins Leben gerufen, um den Anforderungen der Boomregion Ostsee und den rasant wachsenden Verkehrsströmen -besonders im südlichen Ostseeraum - besser gerecht werden zu können. Die Leitung hatte die schwedische Region Blekinge. Weitere Informationen: http://www.balticgateway.se/