Überfall auf Szeneladen in Rostock:

17 01 2008

Caffier verurteilt jegliche Gewalt

Nach dem Überfall auf einen Laden der rechtsextremistischen Szene in Rostock macht Innenminister Lorenz Caffier deutlich, dass er Gewaltanwendung jeglicher Art aufs schärfste verurteilt.

“Gewalt darf in einem Rechtsstaat kein Mittel der Auseinandersetzung sein, ob im privaten Umfeld, im öffentlichen Leben oder in der politischen Auseinandersetzung. Es gibt vielfältige demokratisch legitimierte Mittel, dem Rechtsextremismus und seinen Auswüchsen die Stirn zu bieten. Mit den Übergriffen wurde allen, die sich in Organisationen, Vereinen, Verbänden und demokratischen Parteien den rechtsextremistischen Umtrieben entgegenstellen, ein Bärendienst erwiesen”, sagte Minister Caffier.

Die Polizei werde alles daran setzen, um die Straftäter zu ergreifen.




Röbeler Erklärung zum Bestand der Gymnasien

17 01 2008

Obwohl die Anmeldefrist für das kommende Schuljahr 2008/09 noch nicht abgelaufen ist (29. Februar 2008), stellt sich schon heute für einige Gymnasien im Land das Problem, dass sich nicht genügend Schülerinnen und Schüler für die 7. JahrgangsstufeMecklenburg-Vorpommerns notwendig. Diese werden voraussichtlich im Sommer 2009 in Kraft treten und sehen u. a. auch ein Absenken der Schülermindestzahlen zur Bildung von Eingangsklassen an Gymnasien vor.

Damit verbunden ist die Zielstellung, das flächendeckende Netz der gymnasialen Standorte bei rückläufigen Schülerzahlen zu erhalten und so für möglichst viele Schülerinnen und Schüler weiterhin ein wohnortnahes gymnasiales Bildungsangebot vorzuhalten. Vor diesem Hintergrund ist es mit einer langfristigen Planung gymnasialer Standorte nicht vereinbar, Klassenbildungen in der Jahrgangsstufe 7 am Gymnasium zum Schuljahr 2008/09 zu untersagen. Betroffen hiervon wären voraussichtlich etwa 15 Gymnasien. Diesen Gymnasien wird somit ausnahmsweise zum Schuljahr 2008/09 die Bildung von Eingangsklassen in der Jahrgangsstufe 7 ermöglicht.

Endgültige Aussagen zur Bestandsfähigkeit dieser Gymnasien werden erst nach Verabschiedung des novellierten Schulgesetzes 2009 entsprechend der dann geltenden Vorgaben getroffen.”




Noch freie Plätze für Theaterfahrt nach Prag

13 01 2008

Theaterinteressierte der Volkshochschule „Ehm Welk“ Schwerin unternehmen eine viertägige Busfahrt vom 29. Februar bis zum 3. März  nach Prag. Anlässlich des „Prager Kulturkaleidoskops“ besuchen Sie die Opern  „Rigoletto“ in der Staatsoper, „Carmen“ im Nationaltheater und „La clemenza di Tito“ im Prager Ständetheater. Außerdem sind noch eine Stadtrundfahrt und ein thematischer Stadtrundgang (auf den Spuren berühmter Komponisten) durch Prag geplant.

Nähere Informationen erhalten Sie in der VHS von Waltraud Gabsch, Tel. (0385) 5912716.
Ihre schriftliche Anmeldung schicken Sie bitte an die Volkshochschule, Puschkinstraße 13, 19055 Schwerin, oder per Fax (0385) 5912722 oder E-Mail an wgabsch@schwerin.de




Änderungen im Unterhaltsrechts

13 01 2008

Das Unterhaltsrecht wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) geändert. Kernstück des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetzes ist die Neuregelung der Höhe des Kindesunterhalts sowie des hierbei bedarfsmindernd zu berücksichtigenden Kindergeldes. Damit wird u. a. die Unterhaltsfestsetzung vereinfacht und die Förderung des Kindeswohls verfolgt.

Im Kindesunterhaltsrecht wird ein gesetzlicher Mindestunterhalt eingeführt. Das heißt, an die Stelle des bisherigen Regelbetrages tritt künftig der Mindestunterhalt. Dieser lehnt sich an den steuerlichen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (Kinderfreibetrag) an.

Dadurch werden nicht nur das seit 1998 geltende Unterhaltsgesetz und die Regelbetrag-Verordnung aufgehoben, sondern auch die bisherige unterschiedliche Höhe der Unterhalts- und Unterhaltsvorschusszahlungen zwischen alten und neuen Bundesländern.

Künftig hat nach Paragraph 1612 a BGB ein minderjähriges Kind von dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, Anspruch auf Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhaltes. Nach der Übergangsvorschrift des Einführungsgesetzes der Zivilprozessordnung beträgt der Mindestunterhalt im Sinne des Paragraphen 1612 a BGB ab dem 1. Januar monatlich:

- für die 1. Altersstufe (bis zum vollendeten 6. Lebensjahr)  279 Euro
- für die 2. Altersstufe ( 7. bis vollendetes 12. Lebensjahr)  322 Euro
- für die 3. Altersstufe (vom Beginn des 13. Lebensjahres)  365 Euro.

Die Anrechnung des Kindesgeldes wurde neu geregelt. Jetzt ist das auf das Kind entfallende Kindergeld zur Deckung seines Bedarfs einzusetzen, und zwar:
1. zur Hälfte, sofern ein Elternteil seine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Kind durch dessen Betreuung erfüllt (§1603 Abs. 3 S 2 BGB),
2. anderenfalls in voller Höhe.

Demnach sind nach der gegenwärtigen Rechtslage folgenden Zahlungen zu leisten:

- für die 1. Altersstufe 279 Euro – 77 Euro = 202 Euro
- für die 2. Altersstufe 322 Euro – 77 Euro = 245 Euro
- für die 3. Altersstufe 365 Euro – 77 Euro = 288 Euro.

Der bisherige Regelung, wonach die Anrechnung des Kindergeldes unterblieb, sofern der Unterhaltsverpflichtete außer Stande war, dem Kind Unterhalt in Höhe von 135 v. H. des jeweiligen Regelbetrags der jeweilige Altersstufe gemäß der Regelbetrag-Verordnung zu zahlen, wurde aufgehoben.

Unverändert bleibt, dass der Unterhalt einer höheren Altersstufe ab Beginn des Monats zu zahlen ist, in dem das betreffende Kind das jeweilige Lebensjahr vollendet.

Grundsätzlich wird aber darauf hingewiesen, dass bestehende Unterhaltstitel durch diese Gesetzesänderung nicht unwirksam werden. Sie behalten ihr volle Gültigkeit.

Unterhaltsvorschussgesetz vom Bundesgesetzgeber geändert
Jugendamt bietet nähere Erläuterung an

Im Zusammenhang mit der Unterhaltsrechtsreform hat der Bundestag das Erste Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (BGBl. I S. 3194) verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten zum 01. Januar 2008 ergeben sich für das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)  im Wesentlichen folgende Änderungen:

Die Höhe der Unterhaltsleistung ist für das gesamte Bundesgebiet einheitlich. In den alten Bundesländern bleibt die Höhe der Leistungen unverändert. In den neuen Bundesländern wurde der Betrag entsprechend angehoben. Der Mindestunterhalt, auf dem nunmehr auch im UVG abgestellt wird, beträgt für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 279 Euro und für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 322 Euro. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages ist das Kindergeld in voller Höhe (154 Euro) von der Unterhaltsleistung abzuziehen. Der Unterhaltsvorschusssatz beträgt demnach ab 1. Januar 2008 monatlich bundesweit für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 125 Euro und für Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 168 Euro.

Durch die Einfügung „oder Lebenspartner“ in Paragraphen 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG erfolgte gleichfalls die Klarstellung, dass bei den nach Lebenspartnerschaftsgesetz in Partnerschaft lebenden gleichgeschlechtlichen Elternteilen ein Anspruch auf die UV-Leistung nur besteht, wenn diese dauernd getrennt leben.

Sofern Bürgerinnen und Bürger nähere Erläuterungen oder Informationen zur Berechnung der Zahlung aus titulierten Unterhaltsverpflichtungen (Urteile, Urkunden, Vergleiche o. ä.) wünschen, stehen die Mitarbeiter des Sachgebietes Unterhalt, UVG, Beurkundungen des Amtes für Jugend, Schule, Sport und Freizeit zu folgenden Öffnungszeiten des Stadthauses zur Verfügung:

Montag           8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag         8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mitwoch           8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag     8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag            8.00 Uhr – 13.00 Uhr.




Ringstorff: Mecklenburg-Vorpommern ist ein moderner Wirtschaftsstandort

13 01 2008

Auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes ging Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff anlässlich des Neujahrsempfangs der Stadt Hagenow am 11. Januar ein:
“Nicht nur in Hagenow, in ganz Mecklenburg-Vorpommern können wir auf ein erfolgreiches Jahr 2007 zurückblicken. Wir wollen den Schwung nutzen und ins neue Jahr mitnehmen. Mecklenburg-Vorpommern hat sich Schritt für Schritt hin zu einem modernen, leistungsorientierten Wirtschaftsstandort entwickelt”, erklärte Ringstorff.

Gute Beispiele dafür gebe es im Megapark Valluhn/Gallin oder in der Ernährungswirtschaft im Kreis Ludwigslust. Andere Unternehmen hätten sich erweitert oder seien gerade dabei, wie z.B. Brüggen Komponenten in Lübtheen, EMH Elektrizitätszähler Wittenburg und Punch Graphix Deutschland in Boizenburg. So mache sich diese gute Entwicklung nicht nur in den Wachstumszahlen, sondern auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar.
“Die Saat der Investitionen bei uns geht immer mehr auf und wächst: Wegen der gut laufenden Wirtschaft, der auch deshalb höheren Steuereinnahmen und vor allem der soliden Finanzpolitik waren wir bereits 2006 neben Bayern und Sachsen eines der ersten drei deutschen Länder, das ohne Neuverschuldung ausgekommen ist”, betonte der Ministerpräsident.
Die Landesregierung verzichte im Doppelhaushalt 2008/2009 nicht nur auf die Aufnahme neuer Schulden: “Wir bilden sogar Reserven, wenn die Steuern mal nicht so dicke fließen. Durch eine zielgerichtete Industrie- und Branchenbegleitung, die vor allem auf Wachstumsbereiche wie die Energiewirtschaft oder die Gesundheitswirtschaft ausgerichtet ist, wollen wir unsere Wirtschaft weiter für den Wettbewerb stärken.” Es sei wichtig, dass Wirtschaft und Wissenschaft noch enger miteinander verknüpft würden. Davon profitierten letztlich alle: die Wissenschaft von Forschungsaufträgen, die Wirtschaft von der Umsetzung der Grundlagenforschung in neue Produkte und Dienstleistungen, das Land von zukunftsträchtigen Arbeitsplätzen und weiter wachsender Lebensqualität. Der Ministerpräsident hob auch die Notwendigkeit einer funktionierenden Infrastruktur hervor. Dies werde auch immer wieder von Unternehmern bestätigt.

Ludwigslust sei ein lebendiger Landkreis und ein Motor in der Landesentwicklung. Daran hat auch die in Hagenow stationierte Bundeswehr einen maßgeblichen Anteil, würdigte der Ministerpräsident. Viele Soldaten des Hagenower Bataillons seien derzeit Tausende Kilometer von der Heimat weg in Kabul stationiert. “Die von der Bundeswehr übernommene Aufgabe, dort für Sicherheit und Stabilität zu sorgen, ist von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Denn auch unsere europäischen Sicherheitsinteressen sind auf ein stabiles Afghanistan angewiesen. Wir wissen: Dieser Auftrag, den unsere Soldatinnen und Soldaten zu erfüllen haben, ist mit Risiken verbunden. Für ihren Einsatz möchte ich allen ganz herzlich danken”, sagte Ringstorff. Er bewertete die Bundeswehr in Mecklenburg-Vorpommern als geachteten Partner der Kommunen, der Wirtschaft und der Bevölkerung:
“Die Bundeswehr ist einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder in Mecklenburg-Vorpommern. Die Soldatinnen und Soldaten, die zivilen Mitarbeiter und ihre Angehörigen bereichern das soziale, kulturelle und politische Leben der Standortgemeinden.”